Datenschutz und AGBs

1. Datenschutzbestimmungen

Der Schutz der Privatsphäre sowie der personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen und aufgrund umfangreicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen genau geregelt. Daher informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen dieser Website.

Als Verantwortlicher der Verarbeitung personenbezogener Daten möchten wir Sie daher wie folgt informieren:

Wenn mit uns über das Auftragsformular auf dieser Website, per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufgenommen wird, werden von uns die angegebenen personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, Telefonnummer sowie die Anfrage bzw die dazugehörigen Unterlagen – insbesondere Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Größe, Gewicht, Scheinnummer, Informationen über die Ausrüstung und versicherungsrelevante Daten) zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage und Anschlussfragen verarbeitet, um entsprechend zu antworten und diese Daten 6 Monate gespeichert.

Eine Weitergabe an Dritte ist außer in den unten angeführten Fällen und ohne Ihre Einwilligung nicht zulässig.

Sollte dies zweckmäßig sein, erteilen Sie ihr Einverständnis, dass Ihre Daten zum Zweck der Nachfrage, Organisation sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Kursen verwendet werden. Weiters dürfen Ihre Daten an Behörden (AERO Club) für die Ausstellung von Fluglizenzen oder zur Bearbeitung von weiteren Werksaufträgen weitervermittelt werden.

Zudem erteilen Sie Ihre Einverständnis, dass wir Videomaterial und Fotomaterial auf dieser Homepage sowie auf sozialen Medien (Facebook, Youtube, Instagram etc) entgeltfrei verwenden dürfen.

Daten, die wir ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert und anschließend umgehend gelöscht. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten -soweit erforderlich – für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, wie Name, Anschrift und Kreditkartennummer des Käufers.

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/ Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

Sie können jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligung unter der Adresse office@para-center.at widerrufen. Sie haben das Recht, eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten einzuholen sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Übertragung Ihrer angegebenen Daten zu verlangen. Sie können weiters unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, dann können Sie sich auch an die österreichische Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) oder an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat, insbesondere an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort, wenden.

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2. AGBs

2.1 Allgemeine Vertrags- Reise und Kursbedingungen

2.1.1 VERTRAGSGEGENSTAND

2.1.1.1 VORBEMERKUNG

Bei Ausübung mit der nötigen Sorgfalt ist Gleitschirmfliegen eine sichere Sportart. Dieser Verantwortung nehmen wir uns an und erwarten von Dir als Kunde, dass Du dies ebenfalls tust und Deine Eigenverantwortung wahrnimmst. Du sollst alles unternehmen, damit Du auf der Reise/Kurs weder Dich noch andere Reise/ Kursteilnehmer oder unbeteiligte Personen gefährdest und/oder an der Ausübung ihrer Tätigkeiten hinderst, insbesondere in dem Du alle sicherheitsrelevanten, gesundheitlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllst.

2.1.1.2 REGELUNG

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Dir (Reise-/Kursteilnehmer) und dem Paracenter , Roman Wasylkiw Industriegasse 8 8600 Bruck an der Mur nachfolgend Paracenter genannt.

2.2 Vertragsabschluss

2.2.1 VERTRAGSBEGINN

Der Vertrag zwischen Dir und dem Paracenter kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Deiner schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei dem Paracenter zustande. Nach Versand der schriftlichen Bestätigung durch das Paracenter gilt die Anmeldung als bestätigt. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Dich und dem Paracenter wirksam.

2.2.2 GELTUNGSBEREICH

Meldet die buchende Person weitere Reise/ Kursteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

2.3 LEISTUNGEN

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Unternehmenseigenen Website und aus den Reise/ Kursunterlagen. Sonderwünsche Deinerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese von dem Paracenter schriftlich und vorbehaltslos bestätigt worden sind.

Die Leistungen von dem Paracenter beginnen, wenn in der Reise/ Kursausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab dem vereinbarten Treffpunkt, bei Busreisen ab Einsteigsort, bei Kursen ab Kursbeginn.

Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sowie die Erfüllung der Anforderungen der Transportunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) bist Du selber verantwortlich.

2.4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.4.1 PREISE

Die Preise für die Reise/ Kursarrangements sind auf der Webseite bei den einzelnen Reisezielen ersichtlich. Die Unterkunft ist im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

2.4.2 ANZAHLUNGEN

Anzahlungen sind gemäß den Vorleistungen des Paracenter berechnet und werden Dir in der jeweiligen schriftlichen Bestätigung nach deiner Anmeldung mitgeteilt.

2.4.3 BEZAHLUNG REISE/ KURSPREIS

Die Zahlung für den Reise/ Kurspreis (bzw. den Restpreis bei Anzahlungen gemäss 4.2) hat bis spätestens 15 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann das Paracenterr die Reise/ Kursleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 5.2 resp. 5.3 geltend machen.

2.4.4 KURZFRISTIGE BUCHUNGEN

Buchst Du Deine Reise/ Kurs weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.4.5 BUCHUNGSGEBÜHREN UND AUFTRAGSPAUSCHALEN

Das Paracenter verrechnet grundsätzlich keine Buchungsgebühren und Auftragspauschalen.

Bei speziellen Wünschen mit hohem Bearbeitungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr von maximal 90 EUR erhoben werden.

2.4.6 REISE/ KURSUNTERLAGEN

Sofern nicht schon geschehen oder nichts anderes vereinbart wurde, werden Dir die Dokumente nach Eingang Deiner Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag und etwa 10 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

2.5 ÄNDERUNGEN/ANNULLIERUNG DES REISE/ KURSPROGRAMMS

2.5.1 ALLGEMEINES

Wenn Du die Reise/ Kurs absagst (Annullierung) oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise/ Kurses wünschst, musst Du dies dem Paracenter persönlich und umgehend mitteilen.

2.5.2 BEARBEITUNGSGEBÜHR

Bei Rücktritt, Änderung oder Umbuchung Deiner Aktivität werden pro Person einmalig EUR 80, pro Auftrag maximal EUR 150, als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 5.3).

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

2.5.3 RÜCKTRITTSKOSTEN

Bei einer Absage der Reise innerhalb der folgenden Fristen vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Rücktrittskosten erhoben:

Massgebend zur Berechnung des Rücktritts- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Deiner Erklärung bei dem Paracenter; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

60 – 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.

30 – 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.

14 – 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Rücktrittskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Rücktrittskostenversicherung übernommen. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Rücktrittskostenversicherung ist bei allen Paracenter- Arrangements obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Kunden.

Bereits gekaufte personenbezogene Dienstleistungen, zum Beispiel Flüge, werden dem Kunden unabhängig vom Rücktrittsdatum, in Rechnung gestellt.

2.5.4 ERSATZREISENDE/R

Kannst Du eine Reise nicht antreten, kannst Du eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.

Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n zu übernehmen.

2.5.5 VERSICHERUNGEN

Im Preis und den Leistungen sind keine Versicherungen inbegriffen.

Der obligatorische Versicherungsschutz für die Rücktrittskosten- und Rückreise-Versicherung liegt ausdrücklich in der Verantwortung des/r Reisenden. Mit Antritt der Reise versichert der/die Reisende, dass er für sämtliche Kosten die entstehen durch Unfall und Krankheit während der Reise sowie Bergung und Rückführung selber aufkommt. Das Paracenter empfiehlt allen Reiseteilnehmern ausdrücklich eine umfassende Versicherungsdeckung (inkl. Rückholdienst bei Unfällen wie z.B. bei ÖAMTC oder ADAC Schutzbrief.)

2.5.6 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Der/die Teilnehmer/in versichert mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bei dem Paracenter bei Antritt der Reise über eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und Fallschirmen, gültig des jeweiligen Reiselandes mit einer Garantiesumme von EUR 1,5’000’000.00 pro Schadensfall zu verfügen.

2.6 PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

2.6.1 ÄNDERUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS

Das Paracenter Austria behält sich ausdrücklich das Recht vor Leistungsbeschreibungen und Preise vor Deiner Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, informiert Dich das Paracenter vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

2.6.2 PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);

c) Wechselkursänderungen oder

d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).

e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimalteilnehmerzahl durchgeführt werden. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Das Paracenter wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Dir die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

2.6.3 PROGRAMMÄNDERUNGEN NACH DEINER BUCHUNG UND VOR REISE/ KURSBEGINN

Gleitschirmfliegen ist eine wetterabhängige Outdoorsportart. Das Paracenter behält sich auch in Deinem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Destination, Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn die Umstände es erfordern.

Das Paracenter bemüht sich, Dir gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet das Paracenter nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die das Paracenter  nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

Das Paracenter informiert Dich so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

2.6.4 DEINE RECHTE, WENN NACH VERTRAGSABSCHLUSS PREIS- ODER PROGRAMMÄNDERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so hast Du das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurück-zutreten. Du erhältst den bereits bezahlten Reise/ Kurspreis (bzw. die Anzahlung) unverzüglich zurückerstattet.

2.7 REISEABSAGE DURCH DAS PARACENTER

2.7.1 ABSAGE AUS GRÜNDEN, DIE BEI DIR LIEGEN

Das Paracenter ist berechtigt, die Reise/ Kurs abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt das Paracenter Dir den bereits bezahlten Reise/ Kurspreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 und 5.3 sowie weitere Schadenersatzforderungen.

2.7.2 MINDESTTEILNEHMERZAHL

Für alle von dem Paracenter angebotenen Reisen und Kurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann das Paracenter die Reise oder den Kurs bis spätestens 14 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

Falls das Paracenter die Reise oder den Kurs mit weniger Personen trotzdem durchführt, ist dies kein Grund für einen Rücktritt.

2.7.3 HÖHERE GEWALT, STREIKS

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können das Paracenter veranlassen, die Reise oder den Kurs abzusagen. In einem solchen Fall informiert Dich das Paracenter so rasch als möglich.

Wird die Reise abgesagt, ist das Paracenter bemüht, Dir eine gleichwertige Ersatzreise oder Ersatzkurs anzubieten. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.7.4 REISE/ KURSABSAGE AUS ANDEREN GRÜNDEN DURCH DAS PARACENTER

Das Paracenter ist berechtigt, die Reise oder den Kurs aus anderen Gründen abzusagen, insbesondere wegen ungünstigen Wetterverhältnissen. Sollte dieser Fall eintreten, wirst Du so rasch als möglich und bis spätestens 2 Tage vor Reise/ Kursantritt informiert.

2.8 PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE

2.8.1 PROGRAMMÄNDERUNGEN

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z.B. aufgrund der Wetterlage), wird keine Entschädigung durch das Paracenter fällig. Das Paracenter ist bemüht, die Reise mit gleichwertigen Leistungen durchzuführen. Oberste Priorität hat jedoch jederzeit die Sicherheit.

2.8.2 LEISTUNGSSTUFE

Sollte die ausgewählte Leistungsstufe für einen Teilnehmer / eine Teilnehmerin zu hoch sein, so kann die Reiseleitung im Interesse der Gruppe eine Teilnahme an den Touren ablehnen. Sie wird bemüht sein, ein Ersatzprogramm anzubieten. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. In jedem Fall wird eine Lösung zu beider Parteien Zufriedenheit angestrebt.

2.9 ABBRUCH DER REISE

Solltest Du aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Dir der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Dir, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern das Paracenter nicht belastet wird.

In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Dir die Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

2.10 BEANSTANDUNGEN

2.10.1 BEANSTANDUNG UND ABHILFEVERLANGEN

Entspricht die Reise oder der Kurs nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidest Du einen Schaden, so bist Du verpflichtet, bei der Reise/ Kursleitung, unverzüglich, d. h. möglichst diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die Reise/ Kursleitung wird bemüht sein, Abhilfe zu leisten.

Sofern Du Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber dem Paracenter geltend machen willst, musst Du Deine Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich dem Paracenter unterbreiten. Deiner Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

2.11 MITWIRKUNGSPFLICHTEN

2.11.1 PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN

Es ist unerlässlich, dass Du Dich auf Reisen in fremde Länder deren Sitten und Gebräuche anpasst. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer/innen, die eine Gruppe gravierend stören oder sich nicht den Regeln des Reiselandes anpassen, von der Reiseteilnahme ausschliessen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

2.11.2 GESUNDHEITLICHE UND GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN

Für die Teilnahme an Gleitschirmreisen und Kursen wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Bitte beachte auch die ausgeschriebenen Anforderungen auf der Website. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen oder nicht ausreichend lizenziert sein, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Reisen/Schulungen abzulehnen.

Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

2.11.3 MATERIAL

Die an der Reise teilnehmenden Personen sind selber für die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit ihres Materials verantwortlich. Für die Teilnahme an Gleitschirmreisen wird intaktes eigenes Material vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Fehlen eines Notschirms, Kopfschutzes, etc.), so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Reisen/Schulungen abzulehnen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

2.12 HAFTUNG VON DEM PARACENTER

2.12.1 ALLGEMEINES

Das Paracenter vergütet Dir den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es der Reise/ Kursleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

2.12.2 SICHERHEIT

Du übst Deinen Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt das Paracenter keine Haftung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Vorschriften und Gesetze bist Du selbst verantwortlich, auch wenn Du mit einer Gruppe unterwegs bist.

2.12.3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

2.12.3.1 INTERNATIONALE ABKOMMEN UND NATIONALE GESETZE

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich das Paracenter auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).

2.12.3.2 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Das Paracenter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Deinerseits vor oder während der Reise oder des Kurses.

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches das Paracenter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von dem Paracenter ausgeschlossen.

Die Haftung von dem Paracenter, ihrer Fluglehrer/innen, -Assistent(inn)en und ihres Personals für Schäden der teilnehmenden Person, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist verantwortlich, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung Luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung.

2.12.3.3 PERSONENSCHÄDEN, UNFÄLLE UND ERKRANKUNGEN

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet das Paracenter, sofern die Schäden vom Paracenter verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 2.12.3.1).

2.12.3.4 SACH- UND VERMÖGENSSCHÄDEN

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von dem Paracenter auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

2.12.3.5 BUS-, BAHN- UND FLUGFAHRPLÄNE

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.

2.12.3.6 FLUGVERSPÄTUNGEN

Bei Flugverspätungen haftet die Fluggesellschaft gemäss Montrealer Abkommen.

2.12.4 VERANSTALTUNG UND AUSFLÜGE WÄHREND DER REISE

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Deiner eigenen Verantwortung, ob Du an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnimmst.

Für von dem Paracenter organisierte Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Ist das Paracenter aber nicht Dein Vertragspartner, kannst Du Dich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, insbesondere wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.

2.12.5 REISEWARNUNGEN

Das Bundesministerium für Europa , Integration und Äußeres  veröffentlicht regelmäßig Reisewarnungen von Ländern. Diese Reisewarnungen kann man auf der HP unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/ einsehen. Jede(r) Reisende muss letztlich selbst beurteilen, ob er/sie reisen will oder nicht.

2.13 EINREISE- UND VISAVORSCHRIFTEN

2.13.1 EIGENVERANTWORTUNG

Jede an der Reise teilnehmende Person ist selbst verantwortlich, sich über die Pass- und Einreisevorschriften zu informieren und die nötigen Schritte zu unternehmen, unter den Länder- und Herkunftsspezifischen Bedingungen die Reise antreten zu können. Dazu gehört auch die Prüfung der Bestimmungen von Ländern, in welchen eine Durchreise bzw. ein Zwischenstopp stattfindet (z.B. Stopover).

2.13.2 FEHLEN VON REISEDOKUMENTEN

Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und musst Du deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen (gem. Ziff. 5).

2.13.3 EINHALTUNG VON VORSCHRIFTEN

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Dies gilt auch für Transitländer.

2.13.4 VERWEIGERUNG EINREISE UND GESETZESBRUCH

Das Paracenter macht Dich darauf aufmerksam, dass Du bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hast. Gleichfalls weist Dich das Paracenter ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Ein- und Ausfuhren, sowie anderweitige Gesetzesbrüche hin.

2.14 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und dem Paracenter ist österreichisches Recht anwendbar.

Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart wurde.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise/ Kursvertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages mit dem Paracenter.

Erfüllungsort ist 8600 Bruck an der Mur. Klagen können nur an dem sachlich zuständigen Gericht des Sitzes der Unternehmens (Bruck an der Mur), eingebracht werden.

Für Klagen gegen Vertragspartner, welche juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts bzw. natürliche Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens (Bruck an der Mur) vereinbart.